top of page
Umgebung 5.JPG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Willkommen bei mal Meer sehen! 
Um einen entspannten Urlaub entgegenzusehen, lesen Sie sich bitte diese AGB´s aufmerksam durch. 

§ 1. Gültigkeit und Dauer eines Mietvertrages

Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald das Chalet bestellt und zugesagt wurde. Für die Buchung ist der Eingang der Anzahlung bindend. Der Abschluss des Mietvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Mietvertrag beginnt am Anreisetag mit der Schlüsselübergabe und endet am Abreisetag mit der Schlüsselrückgabe.  

 

§ 2. Reiserücktritt

Der Gast kann vor dem Anreisetag jederzeit vom Vertrag zurücktreten. mal Meer sehen verliert dadurch den Anspruch auf den Vermietungspreis, macht für diesen Fall jedoch nachfolgende pauschale Stornogebühr geltend: Unsere Stornobedingungen: 

  • bis 3 Monate vor Ankunft 15 % des Mietpreises

  • bis 2 Monate vor Ankunft 50 % des Mietpreises

  • bis 1 Monat vor Ankunft 75 % des Mietpreises

  • weniger als 1 Monat vor Ankunft 90 % des Mietpreises 

  • am Ankunftstag 100 % des Mietpreises

    • zuzügliche Umbuchungsgebühren bei Stornierungen und Umbuchungen in Höhe von einmaligen 20 € pauschal 

​

​Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung. 

 

§ 3. Zahlungsbedingungen 

​Mit Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung von 20 % des Mietpreises innerhalb von 5 Tagen fällig. Die Restzahlung erfolgt 6 Wochen (45 Tage) vor dem Reisebeginn. Bei kurzfristigen Buchungen ist der volle Betrag sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig.

 

§ 4. An und Abreise

Am Anreisetag steht Ihnen das Chalet ab 15.00 Uhr zur Verfügung.

Am Abreisetag ist das Chalet bis 10.00 Uhr morgens zu verlassen.

Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen.  

 

Das Chalet ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer entleert und der Kühlschrank ausgeräumt.

 

Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib im Chalet vorgesehen. Das verstellen von Einrichtungsgegenständen, ins besonders der Betten, ist untersagt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Chalets, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Die bereits gezahlte Miete bleibt bei dem Vermieter.

 

Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und die Anschrift sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.​​

 

§ 5. Haustiere

Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in dem Chalet nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100 € (netto) in Rechnung stellen.

Hunde dürfen nicht ins Bett!

Maximal 2 Hunde sind erlaubt.

 

Der Halter hat darauf zu achten, dass die Notdurft des Hundes nicht auf dem Gartengrundstück erfolgt.  

 

Wird ein Hund oder maximal 2 Hunde mitgebracht, ist der Mieter verpflichtet die Hundehaare bzw. Tierhaare und deren Hinterlassenschaften vor der Abreise zu entfernen, auch wenn eine Endreinigung bestellt ist oder diese in der Miete enthalten ist. 

 

§ 6. Aufenthalt 

Das gemietete Chalet darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte das Chalet von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich im Mietpreis bestimmt. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen.

 

Eine Untervermietung und Überlassung des Chalets an Dritte ist nicht erlaubt.Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.

 

Der Mieter erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.

 

Bei Verstößen gegen die AGB`s oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht. 

 

§ 7. Rauchverbot 

In den Chalets gilt ein allgemeines Rauchverbot. Rauchen ist nur Draußen erlaubt. Für die Entsorgung der Zigarettenkippen, sind die bereitgestellten Aschenbecher im Außenbereich zu nutzen.

Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100,00 € (netto) in Rechnung stellen. 

 

§ 8. Kaution

Bei Buchung wird eine Kaution von mindestens EUR 100,- mit ausgewiesen. Diese ist mit der Restmiete gemäß Mietvertrag zu zahlen. Die Erstattung wird nach Abreise des Gastes entsprechend zurücküberwiesen. Hierzu bedarf es der Kontrolle durch die Reinigungskraft.

 

§ 9. Nebenkosten/ Zusatzleistungen 

Die Nebenkosten für Gas, Wasser und Strom sind im Mietpreis enthalten, sofern nicht anders beim Objekt und auf dem Mietvertrag ausgewiesen wurde.

Sollten die Nebenkosten unverhältnismäßig hoch sein, z. B. Gasflasche ist nach Tagen leer, trägt der Mieter die Kosten.

 

​§ 10. Reklamationen bezgl. des Reinigungszustandes 

Reklamationen sind sofort bei Ankunft mitzuteilen. Bei Anreise außerhalb der Bürozeiten verzichtet der Mieter auf das Reklamationsrecht zur Reinigung.

Reklamationen bedürfen generell der Schriftform und müssen sofort gegenüber dem Eigentümer angezeigt werden. Reklamationen bei und nach der Abreise werden nicht anerkannt. Der Mieter ist verpflichtet, das Chalet sorgfältig zu behandeln und bei Abreise in einem aufgeräumten und besenreinen Zustand zu verlassen. Bei Insekten im Chalet oder dessen Umgebung können weder der Vermittler, noch der Vermieter und der Eigentümer zur Verantwortung gezogen werden. Der Vermittler, Vermieter und die Eigentümer des Chalets tragen keinen Verantwortung. 

 

§ 11. Nutzung eines Internetzugangs über WLAN 

 

§ 11.1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet.

Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.

 

Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweiseweitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dies nicht mit üblichem und zumutbarem Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann.

Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über WLAN zu sperren (z. B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

 

§ 11.2. Zugangsdaten 

Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern. 

 

§ 11.3. Gefahren der WLAN- Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadstoffsoftware (z. B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

 

​§ 11.4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen 

Für die über WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen ungetätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.

Er wird insbesondere:

Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu Nutzung; Keine urheberrechtlichen geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verarbeiten oder zugänglich machen; Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing- Programmen; Die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; Keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; Das WLAN nicht zur Versendung von Massen- Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

 

​§ 12. Schriftform

Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung.

 

§ 13. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. 

 

§ 14. Gerichtsstand

Für etwaige Streitigkeiten des Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Brühl zuständig. 

​​

§ 15. Für unvorhergesehene Ereignisse übernehmen wir keine Haftung.​

bottom of page